Samstag, 31. Oktober 2020

Lockdown / Personal Training

 Personal Training ab 02.11.2020 / Zweiter Lockdown:

- Nach aktuellem Stand, ist Personal Training unter Einbehaltung der Abstands- und Hygieneregeln weiterhin "zulässig" (1:1). 

- Auch eine 1:2-Betreuung ist "zulässig", wenn die zweite Person im gleichen Haushalt wie die erste Person lebt.

Allerdings sind die Verordnungen, die die Grundsatzempfehlung der Mininisterpräsidenten-Bundeskanzlerin-Runde umsetzen noch nicht online. 

Um auf der sicheren Seite zu sein, ist das abzuwarten.

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JÖRG LINDER AKTIV-TRAINING

Master of Arts in Gesundheitsmanagement und Prävention

Triathlon-Trainer-B-Lizenz (Langdistanz)

Kontakt /Mail: info@aktiv-training.de

web: www.aktiv-training.de

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